Fundsachen

Ansprechpartner:
Zentrale, 06407 9109-0, [email protected]

Wer einen Wertgegenstand gefunden hat, welcher den Wert von 10,00 € übersteigt, ist verpflichtet diesen im Fundbüro abzugeben. Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. In dieser Anzeige werden die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit und die Personalien des Finders/der Finderin aufgenommen.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Sollte sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht melden, so hat man als Finder/in einen Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wenn man von diesem Anspruch keinen Gebrauch macht oder es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände handelt, dann wird die Gemeinde Eigentümerin der Sachen.

Rechtsgrundlage für Fundsachen ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Einzusehen und abzugeben sind die Fundsachen in der Gemeindeverwaltung Rabenau, Ordnungsamt, Eichweg 14, 35466 Rabenau.