Bauhof der Gemeinde Rabenau

Wir vom Bauhof der Gemeinde Rabenau sind im Winter besonders gefordert. Denn wir sorgen mit 5 Mitarbeitern und 1 großen Räum- und Streufahrzeug dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Eis und Schnee so gut wie möglich weiterfließt und öffentliche Flächen und Wege benutzbar bleiben. Das Straßennetz der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen wird vorrangig zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr in einem befahrbaren Zustand gehalten. Mehr als die Hälfte der Winterdiensteinsätze beginnen aber auch bereits vor 4 Uhr morgens, um in der Nacht einsetzende Glätte infolge Schnee, Reif oder Eis noch vor dem Beginn des Berufsverkehrs beseitigen zu können. Die vom Winterdienst angestrebte »Befahrbarkeit« unserer Straßen schließt jedoch Schneereste auf der Fahrbahn oder bei länger andauernden Schneefällen auch eine geschlossene Schneedecke mit ein. Auch mit stellenweiser Glätte oder örtlich begrenzten Schneeverwehungen muss gerechnet werden. Bei Glätte können die Streueinsätze auf den Straßen der Gemeinde Rabenau (Räum- und Streustufe 1) meist innerhalb von 4 Stunden abgeschlossen werden.

Die vom Winterdienst angestrebte »Befahrbarkeit« unserer Straßen schließt jedoch Schneereste auf der Fahrbahn oder bei länger andauernden Schneefällen auch eine geschlossene Schneedecke mit ein. Auch mit stellenweiser Glätte oder örtlich begrenzten Schneeverwehungen muss gerechnet werden. Bei Glätte können die Streueinsätze auf den Straßen der Gemeinde Rabenau (Räum- und Streustufe 1) meist innerhalb von 4 Stunden abgeschlossen werden. Der Winterdienst steht bei jedem Wintereinbruch im Blickpunkt der Öffentlichkeit, da jeder Bürger als Verkehrsteilnehmer unmittelbar von dem Ereignis betroffen ist. Während in den Sommermonaten Stauungen oder sonstige Verkehrsbeeinträchtigungen dem starken Verkehrsaufkommen angerechnet werden, ist bei Schneefall oder überfrierender Nässe sofort die Effizienz der Winterdienstorganisation auf dem »öffentlichen Prüfstand«. Zur bestmöglichen Gewährleistung der Verkehrssicherheit unternimmt der Winterdienst der Gemeinde Rabenau alle Anstrengungen, die Serviceleistung im Winterdienst laufend zu optimieren. Der heutige Räum- und Streudienst der Gemeinde Rabenau geht dabei weit über die rechtliche Anforderung hinaus. Der Winterdienst in diesem hohen Umfang ist rechtlich gesehen eine freiwillige Leistung der öffentlichen Verwaltung, die aber aus gesamtwirtschaftlichem Interesse dennoch unverzichtbar ist. Die Qualität des Winterdienstes stellt einen Kompromiss zwischen den Mobilitätsansprüchen der Gesellschaft und dem finanziell noch Vertretbaren dar.

Wo räumen und streuen wir?

Beim Winterdienst gehen wir nach Dringlichkeitsplan vor: Als erstes werden die ortsquerenden Bundes- und Landesstraßen geräumt und gestreut, dann die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten zur Feuerwehr und die restlichen wichtigen Haupt- und Durchgangsstraßen. Anschließend kümmern wir uns um Wohnsammelstraßen und um verkehrswichtige Straßen mit starkem Gefälle.

Welches Streumaterial verwenden wir?

Beim Streuen achten wir besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz. Auf den Straßen verwenden wir meist trockenes Streusalz. Mit moderner Gerätetechnik gestreutes Salz verringert die erforderliche Salzmenge erheblich und fördert eine rasche Tauwirkung.

Werden auch die Wege in öffentlichen Parks gestreut?

Viele Wege in öffentlichen Parks und Grünanlagen weden aus Kostengründen weder geräumt noch gestreut. Beim winterlichen Spaziergang ist hier also besondere Vorsicht geboten.

Tipps für Ihren Winterdienst

Kümmern Sie sich rechtzeitig um Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind. Achten Sie auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen. Sie müssen Ihrer Streupflicht bis 07.00 Uhr nachgekommen sein. Die Streupflicht endet um 20.00 Uhr. Falls Sie Fragen zum Umfang Ihrer Streupflicht haben, gbit Ihnen das Ordnungsamt (Tel. 06407/910925) gerne Auskunft.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Der Winterdienst ist in der aktuellen Straßenreinigungssatzung geregelt. Die Räum- und Streupflicht ist häufig durch Mietvertrag auf die MieterInnen vor Ort übertragen. Eine generelle Befreiung vom Winterdienst ist nicht möglich. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommen, sollte er auf die Unterstützung von Nachbarn oder auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Gartenbaubetriebe, Gebäudereinigungsfirmen, Hausmeister- oder Studentendienste bieten diesen Service an.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind

Bitte denken Sie daran, Ihr Fahrzeutg rechtzeitig für den Winter fit zu machen - insbesondere mit Winterreifen. Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen. Geben Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei. Parken Sie bitte möglichst nah am Fahrbahnrand. Wenn möglich steigen Sie bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um.

Ihr Beitrag für sichere Wege

Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbei gehen können (1,50 m Breite). Dabei müssen Sie bis 07.00 Uhr Ihrer Streupflicht nachgekommen sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind Sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 20.00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welches Streumaterial verwenden Sie?

Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte beschränken Sie den Einsatz von Salz; es ist nur auf Gefällstrecken, Treppen, Rampen und bei Eisregen einzusetzen. Bitte denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur so viel wie nötig.

Was Sie noch beachten sollten

Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist. Seien Sie bitte nicht verärgert,wenn Schneereste bei der Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen - dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden. Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Schneepflüge sind immerhin bis zu 3,50 m breit, das entspricht einer Breite von 2 PKW´s. Denken Sie auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei.

Wer hilft bei offenen Fragen weiter?

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Rabenau unter der Telefonnummer 06407/910925.
Beim Bauamt der Gemeinde Rabenau - Winterdienst - unter der Telefonnummer 06407/910915.