Bauleitplanung der Gemeinde Rabenau, Ortsteil Geilshausen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Streich / Im Bruchfeld“ Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGb)

Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit Verfügung vom 19.07.2023 mit, dass der o.g. Bauleitplan und dessen Aufstellungsverfahren geprüft wurden; die Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgrund des § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, die Änderung des … Weiterlesen

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