Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen

Änderung im Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 2 Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen Ab 01.11.2015 werden Alters- und Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz wie folgt veröffentlicht: Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. … Weiterlesen

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