Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Juni 2010

04/2010 – Niederschrift

zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau am Freitag, 18. Juni 2010, 19.30 Uhr, in der Sport- und Kulturhalle Rüddingshausen

Gemeindevertretung:

FW:
Gottfried Schneider, Günter Krug, Ottmar Lich, Christoph Nachtigall, Karl Schnecker, Günther Schomber, Hubert Störk, Ewald Thomas, Dieter Wallenfels,

SPD:
Peter Krautzberger, Ralf Lich, Hildegard Schäfer, Albert Schäfer, Oliver Schneider

CDU:
Jürgen Bender, Dr. Markus Eichmann, Michael Harnack, Florian Langecker, Ursula Ranft, Gert Reichert, Egon Kellermann

GRÜNE: Petra Aumann, Ute Wissner

Entschuldigt:
Reinhold Römer, Reiner Herget, Ingo Lich, Horst Nachtigall, Wilfried Olschinski, Philipp Höchst, Ernst-Dieter Wiessner, Dieter Kornmann

Gemeindevorstand:
Bürgermeister Kurt Hillgärtner, Andreas Hübl, Karl-Heinz Kaltenschnee, Rolf Gruninger, Walter Scheerer, Karl Wagner

Entschuldigt: Franz Zwaschka, Dr. Jörg Kupfer

Schriftführerin: Andrea Zinnkann

Gemeindebedienstete:
Walter Feldbusch, Uwe Körbächer, Inge Herber-Volter, Harald Koch, Karl-Ernst Reder

Presse: Gießener Allgemeine, Gießener Anzeiger

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Mitteilungen
  3. Beratung und Beschlussfassung über das Konzept zum An- und Umbau in der Kindertageseinrichtung Rabenau-Londorf
  4. Unterrichtung der Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzugs 2010
  5. Anfragen, Verschiedenes

Zu TOP 01:

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Gottfried Schneider, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Anwesend:
22 Gemeindevertreter
23 Gemeindevertreter ab TOP 2
8 Gemeindevertreter entschuldigt

Die Tagesordnung wird um einen weiteren Tagesordnungspunkt, neuer TOP 5, Antrag der SPD-Fraktion, erweitert.

„Der Gemeindevorstand möge einen umfassenden Bericht darüber vorlegen, welche sog. freiwilligen Leistungen die Gemeinde erbringt und welche Kosten diese verursachen.“

Begründung:

Angesichts der zunehmenden in gebundene und ungebundene Debatten über das Sparen, geraten die sog. freiwilligen Leistungen immer mehr in den Vordergrund. Es wird deshalb Zeit zu klären, was der Gemeindvorstand als freiwillige Leistungen definiert bzw. wie sich die Gemeindevertretung als dasjenige Organ, welches letztlich die Finanzmittel zur Verfügung stellt hierzu positioniert. Bei den Kosten sind nicht nur die unmittelbaren Aufwendungen zu nennen, sondern auch das, was man gemeinhin Subventionen nennt, wenn eine Gegenleistung nicht oder nicht in voller Höhe erhoben wird.

Beschluss:
21 Ja-Stimmen
01 Stimmenthaltung

Der seitherige TOP 5 „Anfragen, Verschiedenes“ wird neuer TOP 6.

Zu TOP 2:

Bürgermeister Hillgärtner macht folgende Mitteilungen:

  • zu Beginn der Sitzung sind die „Empfehlungen für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionszuwendung“ sowie eine Machbarkeitsstudie zu dem Energie- und Ressourcenpark“ an die Gemeindevertreter verteilt worden.
  • in der Zeit vom 11.6. – 13.6.2010 fand ein Besuch in der Partnergemeinde Rabenau/Sachsen anlässlich der 775 Jahrfeier statt.
  • bei dem Unwetter in der Nacht von Donnerstag, 10.6./Freitag, 11.6.2010 sind wieder zahlreiche Schäden, überwiegend umgefallene Bäume, in der Gemeinde Rabenau zu vermelden.
    Läushübl Rüddingshausen, Lumda-Wieseck Fahrradweg, alter Friedhof Allertshausen, Baum bei dem Gemeindezentrum, Kläranlage Rüddingshausen größerer Schaden durch umgefallene Bäume an der Einzäumung, Feldweg Allertshausen-Geilshausen, Reisiger Weg, Feldweg Richtung Melmes, Uferstraße in Kesselbach – Überschwemmung,
  • Das Verwaltungsgericht hat einer Stadt gemäß § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Anspruch auf Erstattung von Betriebskosten für die Aufnahme von auswärtigen Kindern in ihren Kindertagesstätten zugesprochen. Mit den Nachbarkommunen und dem Landkreis Gießen besteht ein Abkommen, dass keine Betriebskosten in Rechnung gestellt werden. Von der Stadt Gießen liegt bereits eine Rechnung vor, die aber nicht beglichen worden ist.
  • am 7. November 2010 wird der Ausländerbeirat des Landkreises Giessen erneut gewählt. Um eine ausreichende Zahl von Wählerinnen und Wählern pro Wahlbezirk zu erreichen, sind mehrere kleine Wahlbezirke (Kommunen) zu einem entsprechend großen Wahlbezirk zusammengelegt worden. Die Gemeinde Rabenau bildet zusammen mit Staufenberg und der Stadt Allendorf/Lda. den Wahlbezirk 1.

Zu Top 3:

Auf Antrag der SPD-Fraktion soll folgender Punkt 6 in die Beschlussfassung mit aufgenommen:

„Der Gemeindevorstand hat über geeignete Projektsteuerungen und Kostenkontrollmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten sich im angemessenen Rahmen belaufen und nicht den kalkulierten Rahmen überschreiten.

Beschluss: 23  Ja-Stimmen (einstimmig)

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau beschließt in der Kindertageseinrichtung Rabenau-Londorf 14 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Dazu ist gemäß der vorliegenden Planungsunterlage ein Neubau (Errichtung von zusätzlichen Gruppenräumen für 14 U3-Kinder) in Form eines Anbaus an die bestehende Kindertageseinrichtung sowie eine bauliche Veränderung der bestehenden Einrichtung notwendig. Die dazu erforderlichen Investitionen belaufen sich auf einen Betrag i.H.v. ca. 507.000,00 €.Zur Erlangung der Förderpauschalen für die 14 neu zu schaffenden Plätze ist ein Antrag nach der hessi¬schen Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 zu stellen.
  2. Da sich infolge der Schaffung von 14 neuen Betreuungsplätzen und zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots und aufgrund der VO zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008 die Anzahl der Gruppen, Gruppenarten, Gruppengrößen sowie der Personalschlüssel nach Maßgabe der beigefügten Übersicht ändern, ist insoweit die Änderung der Betriebserlaubnis rechtzeitig zu beantragen und die noch erforderliche Personalaufstockung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Gruppenformen sicherzustellen.
  3. Die Gemeindevertretung stimmt der Ausführung der vorgelegten Sanierungsplanung für die Kindertageseinrichtung Rabenau-Londorf mit einem Investitionsvolumen i.H.v. ca. 200.000,00 € zu.
  4. Die Bauanträge für die Ausführung der unter Ziffer 1 und 3 genannten Maßnahmen sind durch den Gemeindevorstand zu stellen.
  5. Da aufgrund der erforderlichen Planänderungen für die Durchführung der unter Ziffer 1 und 3 genannten Maßnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz Mehrkosten i.H.v. 97.000,00 € entstehen, ist dieser Betrag in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 zu veranschlagen.
  6. Der Gemeindevorstand hat über geeignete Projektsteuerungen (Baucontrolling) und Kostenkontrollmaßnahmen (Nachkalkulationen) dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten sich im angemessenen Rahmen belaufen und nicht den kalkulierten Rahmen überschreiten.

Beschluss: 23 Ja-Stimmen (einstimmig)

Zu TOP 4:

Der Bericht des Bürgermeisters über den Stand des Haushaltsvollzugs wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss: 23 Ja-Stimmen (einstimmig)

Zu Top 5:

Antrag der SPD-Fraktion

„Der Gemeindevorstand möge einen umfassenden Bericht darüber vorlegen, welche sog. freiwilligen Leistungen die Gemeinde erbringt und welche Kosten diese verursachen.“

Begründung:

Angesichts der zunehmenden in gebundene und ungebundene Debatten über das Sparen, geraten die sog. freiwilligen Leistungen immer mehr in den Vordergrund. Es wird deshalb Zeit zu klären, was der Gemeindvorstand als freiwillige Leistungen definiert bzw. wie sich die Gemeindevertretung als dasjenige Organ, welches letztlich die Finanzmittel zur Verfügung stellt hierzu positioniert. Bei den Kosten sind nicht nur die unmittelbaren Aufwendungen zu nennen, sondern auch das, was man gemeinhin Subventionen nennt, wenn eine Gegenleistung nicht oder nicht in voller Höhe erhoben wird.

Der Antrag der SPD-Fraktion wird aufgrund der geführten Diskussion durch den Antrag der FW-Fraktion wie folgt ergänzt bzw. geändert.

„Die freiwilligen Leistungen sind zu untergliedern in

  • vertraglich gebundene Leistungen
  • ungebundene Leistungen.

Des Weiteren sind alle Mitgliedschaften der Gemeinde bei Vereinen und Verbänden mit Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen aufzulisten. Pflichtmitgliedschaften sind zu kennzeichnen. Die Jahresbeiträge sind aufzulisten.

Beschluss: 23 Ja-Stimmen (einstimmig)

Zu TOP 6:

Herr Gottfried Schneider, Vors. der Gemeindevertretung, teilt mit, dass am Samstag, 26.6.2010 der diesjährige Grenzgang der Gemeinde Rabenau stattfindet.
Treffpunkt ist um 13.30 Uhr in Allertshausen, Am Teich.

Ende der Sitzung: 20.40 Uhr

Gottfried Schneider
Vors. d. Gemeindevertretung

Andrea Zinnkann
Schritführerin