Neubaugebiet Rabenau-Allertshausen „Im Bornfeld“

Im Neubaugebiet Rabenau-Allertshausen „Im Bornfeld“ entstehen 8 Baugrundstücke mit einer Größe von ca. 560 – 777 m².
Das Baugebiet liegt neben einem Reiterhof und ist für Pferdeliebhaber ein absoluter Traum.
Die Bebauung ist mit Einfamilienhäusern möglich. Der Kaufpreis liegt bei 174,- € je m².

Interessenten können sich ab sofort melden.
Ansprechpartnerin: Tanja Ohlwein
Mobil: 0176 – 103 29 409
Mail: t.ohlwein@franzundlotz.de

Doppelhaushaltsplanung 2019 / 2020

001 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

002 Vorwort Bgm

003 Vorbericht 2019 und 2020

004 Finanzbericht der BertelsmannStiftung

005 Budgetierungsrichtlinie der Gemeinde Rabenau zum Haushaltsplan 2019-2020

006 Übersicht über die Produktbereiche zum Haushaltsplan 2019-2020

007 Maßnahmen im Aufwandsbereich

009 Investitionsprogramm zum Doppelhaushalt 2019-2020

010 Finanzstatusbericht HHP 2019

011 Finanzstatusbericht HHP 2020

012 Berechnung Liquiditaetsplanung 2019

013 Berechnung Liquiditaetsplanung 2020

014 Stellenplan 2019 bis 2020 Teil A

015 Stellenplan 2019 bis 2020 Teil B

016 TVÖD-S Kindergärten 2019

017 Hinweis zum Jahresabschluss 2017

018 Übersicht zum Stand der Verbindlichkeiten 2019-2020

019 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich 2019-2020

020 Übersicht über Rücklagen und Rückstellungen 2019-2020

Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen

Änderung im Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 2
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Ab 01.11.2015 werden Alters- und Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz wie folgt veröffentlicht:

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Die betroffene Person hat nach § 10 (5) Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Es ist eine Übermittlungssperre bei der Gemeinde Rabenau einzurichten. Formulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Rabenau, Eichweg 14, 35466 Rabenau oder unter www.rabenau.de/Rathaus/Formulare.

Amtliche Bekanntmachung

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt auf folgende Punkte hin:

1. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen:

Pflanzliche Abfälle dürfen nur nach vorheriger Anmeldung (2 Tage vorher) im Ordnungsamt, Montags bis Freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Samstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr verbrannt werden. Weiterlesen