Bekanntmachung – Mitteilung eines Orts- und Anhörungstermins im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Es wird bekannt gemacht, dass in der Gemeinde Rabenau Gemarkung Kesselbach, Lagebezeichnung Alsfelder Straße

Flur 1 Flurstücke 3/1, 5/1, 8/1, 10/1, 11/1, 27/3, 31/2, 32/2, 35/2, 54/1, 55, 60/2, 61/1, 96/1, 98/4, 100/1, 100/2, 110/2, 111/1, 113/1, 114/2, 116/2, 122/2, 283, 284/1, 286/1, 286/2, 287/2, 288/3, 301/2, 301/3, 302/1, 303/1, 303/2, 304/1, 304/2, 304/3, 305/7, 306/7, 307/2, 307/3, 307/5, 308/2, 379/3, 380/1, 380/3, 381/1, 384/5, 391/1, 394, 401/1, 416/2 und 417/3

Flur  5 Flurstücke 15/2, 15/4 und 125/1

eine Grenzfeststellung und Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsge-setzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602) vorgenommen wurde. Bevor hierüber eine Niederschrift aufgenommen wird, haben die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Gelegenheit zur Anhörung

am: 25.09.2023
um: 09:00 Uhr.
Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus Kesselbach, Alsfelder Straße 29

Die Wahrnehmung des Termins ist freigestellt. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen oder sich schriftlich bis zum o. g. Zeitpunkt zu den Ergebnissen äußern.
Kosten, die durch die Wahrnehmung des Termins entstehen können nicht erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Amt für Bodenmanagement

Bekanntmachung Amt für Bodenmanagement Marburg