Aufhebung der „Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Hinblick auf die Entnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Gießen“

Die oben genannte Allgemeinverfügung vom 19.07.2023 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Begründung:
Nach Überprüfung der Pegeldaten kann festgestellt werden, dass sich die Abflusssituation in den Gewässern innerhalb des Landkreises Gießen entspannt hat. Die Gewässer liegen mittlerweile überwiegend deutlich über dem Mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ). Diese Feststellung deckt sich auch mit Erkenntnissen aus den kürzlich getätigten Außenterminen an Gewässern.

Vor diesem Hintergrund ist es aus wasserwirtschaftlicher und -rechtlicher Sicht vertretbar, die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vom 19.07.2023 aufzuheben.

Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss

Gießen, den 16.08.2023

Christopher Lipp
Erster Kreisbeigeordneter