Einsichtnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Rabenau für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 aufgestellt. Diese Vorschlagsliste hängt in der Zeit vom 25.05.2023 bis einschließlich 01.06.2023 während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Eingangsbereich des Rathauses, Eichweg 14, zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll (im Rathaus, Vorzimmer des Bürgermeisters, 2. Stock, Zimmer 14, Eichweg 14) mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 34, 35 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Die Vorschlagsliste samt evtl. eingegangener Einsprüche wird schließlich an das Amtsgericht Gießen weitergeleitet. Dort tritt ein unabhängiger Schöffenwahlausschuss zusammen. Dieser wählt letztlich aus der Gesamtheit aller Vorschlagslisten der Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk Gießen die benötigte Anzahl an Schöffen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Gemeinde mehr Personen in die Vorschlagslisten aufnehmen müssen, als letztlich für das Schöffenamt gewählt werden.

Sollten Sie bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von Ihrer Wahl zum Schöffen oder zur Schöffin erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie nicht gewählt wurden.

Die Gemeinde Rabenau bedankt sich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für das rege Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt!