Bei der Gemeinde Rabenau ist in dem Ortsgerichtsbezirk Rabenau I – Allertshausen / Kesselbach / Londorf für den Bereich des Ortsgerichts das Ehrenamt
einer Ortsgerichtsvorsteherin / eines Ortsgerichtsvorstehers (m/w/d)
ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Für den Ortsgerichtsbezirk ist von der Gemeinde Rabenau eine Ortsgerichtsvorsteherin / ein Ortsgerichtsvorsteher vorzuschlagen.
Die Mitglieder der Ortsgerichte werden von der Gemeindevertretung in schriftlicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Wenn niemand widerspricht, kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Die vorgeschlagene Person wird dann von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts Gießen auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zu den Aufgaben des Ortsgerichts gehören u.a.
- Beglaubigungen,
- Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht,
- Nachlasssicherungen sowie
- Schätzungen von Immobilien und Grundstücken.
Das Ortsgericht setzt sich aus einem/r Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffen/innen zusammen und wird grundsätzlich mit dem/der Ortsgerichtsvorsteher/in als Vorsitzender/m und zwei Ortsgerichtsschöffen als Beisitzern tätig.
Nach § 8 des Ortsgerichtsgesetzes dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind, ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts Rabenau I (Allertshausen / Kesselbach / Londorf) haben und die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nicht geschäftsmäßig ausüben.
Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Ehrenbeamte müssen gemäß § 31 Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Weitere Informationen zum Amt und zu den Aufgaben des Ortsgerichts erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums der Justiz unter dem Link https://justizministerium.hessen.de/infomaterial/Das-Ortsgericht.
Interessierte Personen, die sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten Ihre Bewerbung unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes schriftlich bis zum
- Februar 2023
bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Rabenau, Eichweg 14, 35466 Rabenau, einzureichen.
Rabenau, 23. Januar 2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Rabenau
L a n g e c k e r
Bürgermeister