Sitzung der Gemeindevertretung vom 10. März 2011

02/2011 – Niederschrift

zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau am Donnerstag, 10.03.2011, 19.30 Uhr, im DGH Allertshausen, 35466 Rabenau-Allertshausen, Am Berg 19

Gemeindevertretung

FW:
Dieter Kornmann, Günter Krug, Ottmar Lich, Christoph Nachtigall, Karl Schnecker, Gottfried Schneider, Günther Schomber, Hubert Störk, Ewald Thomas, Ernst Dieter Wießner

SPD:
Reiner Herget, Peter Krautzberger, Ingo Lich, Ralf Lich, Wilfried Olschinski, Hildegard Schäfer, Albert Schäfer, Oliver Schneider

CDU:
Jürgen Bender, Michael Harnack, Egon Kellermann, Florian Langecker, Ursula Ranft, Gert Reichert

GRÜNE:
Petra Aumann, Ute Wissner

Entschuldigt:
Dieter Wallenfels, Reinhold Römer, Horst Nachtigall, Dr. Markus Eichmann, Philipp Höchst

Gemeindevorstand:
Bürgermeister Kurt Hillgärtner, Karl Heinz Kaltenschnee, Walter Scheerer, Rolf Gruninger, Karl Wagner, Andreas Hübl

Entschuldigt:
Franz Zwaschka, Dr. Jörg Kupfer

Gemeindebedienstete: Karl-Ernst Reder

Presse: Gießener Allgemeine, Gießener Anzeiger

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Mitteilungen
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung als Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des beitragsfähigen Aufwandes der Verkehrsanlage „Gehwege“ in der Gießener und Marburger Straße im Ot. Londorf
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlicher Klausenweg“ in der Gemarkung Geilshausen und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
  6. Verschiedenes

Zu Top 1:

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Rabenau, Herr Gottfried Schneider, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Anwesend:
22 Gemeindevertreter
26 Gemeindevertreter ab TOP 2

Entschuldigt: 05 Gemeindevertreter

Zu Top 2:

  • Der Rückkauf des Baugebiets „Am Weiher“ im Ortsteil Rüddingshausen wird demnächst mit der HLG vertraglich geregelt werden. Das Vermarktungskonzept für das Baugebiet „Am Weiher“ wird zur Zeit erstellt und in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt.
  • Der Rückkauf des Baugebietes „Muhbrücken“ Geilshausen erfolgt erst nach der Endabrechnung der Baumaßnahme – Neugestaltung des Baugebietes.
  • Kostenausgleich bei Aufnahme ortsfremder Kinder in Tageseinrichtungen
    Der VGH Kassel hat entschieden, dass eine Stadt/Gemeinde Anspruch auf Kostenausgleich hat, wenn sie ortsfremde Kinder für eine bestimmte Zeit in ihren Tageseinrichtungen aufnimmt. Die Stadt Gießen hat von der Gemeinde Rabenau rd. 4.600 € angefordert, für Kinder die Einrichtungen der Stadt Gießen besuchten. Dieses erfolgte bei einer großen Anzahl weiterer Kommunen des Landkreises. Wir haben gemeinsam mit dem HSGB nach Lösungen gesucht, um diesen Ausgleich nicht zu bezahlen. Bisher jedoch erfolglos. Zwischen den Kreisgemeinden gibt es eine interne Absprache, dass gegenseitig keine Verrechnung stattfindet.

    Wir versuchen nun weiter, gemeinsam mit dem HSGB eine akzeptable Lösung mit der Stadt Gießen zu erreichen. Wir sind der Auffassung, dass der Kostenausgleich nach § 28 Satz 2 HKJGB die Kommunen im ländlichen Raum besonders stark belastet.

  • Die Hessische Landesregierung stellt Gelder für Straßensanierungen zur Verfügung („Schlaglochprogramm“). Die Gemeinde Rabenau erwartet ca. 104.000 Euro zur Ausbesserung der Gemeindestraßen.
  • Bürgermeister Hillgärtner gibt bekannt, dass am 11. März 2011 die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Rabenau im Ortsteil Kesselbach stattfindet. Beginn 19.30 Uhr.
  • Bürgermeister Hillgärtner teilt mit, dass am 07. Juni 2011 um19:30 Uhr eine Veranstaltung im Bürgersaal Londorf zum Thema – Dorfvision I – stattfindet. Veranstalter ist der Verein Region GießenerLand e.V.

Zu Top 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau beschließt gem. § 51 Nr. 11 HGO

  1. die Gründung der / den Beitritt zur „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ auf der Basis des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
  2. den Beitritt zur „Breitband Gießen GmbH“ auf der Basis des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
  3. Das erforderliche Stammkapital für die „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ sowie die „Breitband Gießen GmbH“ in Höhe von insgesamt max. 1.400,00 € wird bereit gestellt.
  4. Für den aus der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH resultierenden allgemeinen Verwaltungsaufwand werden im Haushalt 2011 500,00 € bereit gestellt.

Ziffer 1 und 2 werden nur dann vollzogen, wenn eine vertragliche Bindung der Telekom an die Breitband Gießen GmbH erreicht wird. Hinsichtlich dieser grundlegenden Voraussetzung einer vertraglichen Bindung des Carriers werden folgende Zielgrößen bei der Vertragsgestaltung vorausgesetzt:

  • Flächendeckende Vermietung der bestehenden Netze
  • Flächendeckender Zugriff auf bestehende Einrichtungen und Netze der Telekom
  • Offenes Netz für weitere Carrier (direkte Anmietung möglich)
  • Lange Laufzeit (Größenordnung 15 Jahre)

Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der Nachtragshaushaltssatzung 2011 einzustellen.

Beschluss: 26 Ja-Stimmen (einstimmig)

Zu Top 4:

Die Gemeindevertreter Petra Aumann, Ingo Lich und Christoph Nachtigall verlassen den Raum, da sie Anwohner der Gießener bzw. Marburger Straße sind.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau stuft die Verkehrsanlage „Gehwege“ einschließlich der „Nebenanlagen“ der Marburger und Gießener Straße im Ot. Londorf gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung als eine überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienende Verkehrsanlage ein und setzt den beitragsfähigen Aufwand der Anlieger für die Herstellung der Gehwege einschließlich der „Nebenanlagen“ mit 50 % der Baukosten fest.

Beschluss: 23 Ja-Stimmen (einstimmig)

Zu Top 5:

Die Gemeindevertreter Petra Aumann, Ingo Lich und Christoph Nachtigall kehren in den Sitzungsraum zurück.

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich Klausenweg“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Ortsteil Geilshausen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 34/1, 35/2, 36/4 und 80/12tlw. in der Flur 15 im Ortsteil Geilshausen und ist aus der beiliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches gilt auch für die FNP-Änderung.

(3) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Geilshausen, um den dort ansässigen Firmen (Lagerung von Holz, Fuhrbetrieb sowie Fa. für Zeltverleih und Getränke) Flächen für die Expansion zur Verfügung zu stellen. Innerhalb der Ortslage stehen für derartige Nutzungen keine Flächen zur Verfügung. Geplant ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 BauNVO bzw. von gewerblichen Bauflächen i.S.d. § 1 Abs.1 Nr.3 BauNVO.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(5) Die Unterrichtung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2009 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

(6) Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a und 2a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln, eine Umweltprüfung ist durchzuführen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sollen ausgewiesen werden.

(7) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sind einzuleiten.

Beschluss: 26 Ja-Stimmen (einstimmig)

Zu Top 6:

Peter Krautzberger teilt mit, dass am 20. März 2011, von 14 bis ca. 16 Uhr, eine Waldbegehung zum internationalen Jahr der Wälder stattfindet. Treffpunkt ist das OHGV-Häuschen in Londorf.

Ende der Sitzung: 20.05Uhr

Gottfried Schneider
Vors. d. Gemeindevertretung

Vanessa Wisker
Schriftführerin