02/2009 – Niederschrift
zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau am Freitag, 20.3.2009, 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kesselbach, 35466 Rabenau
Anwesend:
Petra Aumann, Ute Wissner, Dieter Kornmann, Ottmar Lich, Christoph Nachtigall, Karl Schnecker, Gottfried Schneider, Günther Schomber, Hubert Störk, Ewald Thomas, Ernst-Dieter Wiessner, Jürgen Bender, Dr. Markus Eichmann, Philipp Höchst, Egon Kellermann, Ursula Ranft, Gert Reichert, Reinhold Römer, Reiner Herget, Peter Krautzberger, Ingo Lich, Ralf Lich, Horst Nachtigall, Wilfried Olschinski, Albert Schäfer, Hildegard Schäfer
entschuldigt:
Günter Krug, Dieter Wallenfels, Michael Harnack, Florian Langecker, Oliver Schneider
Gemeindevorstand:
Bürgermeister Hillgärtner, Karl Heinz Kaltenschnee, Rolf Gruninger, Walter Scheerer, Karl Wagner,
entschuldigt: Andreas Hübl, Franz Zwaschka, Dr. Jörg Kupfer
Presse: Gießener Allgemeine, Gießener Anzeiger
Gemeindebedienstete: Andrea Zinnkann (Schriftführerin)
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Mitteilungen
BLOCK A:
3. Beschlussfassung über den Bedarf- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe
4. Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe (Errichtung eines Mini- Fußballspielfeldes in Zusammenarbeit mit DFB)
5. Beschlussfassung über die Vergabe von Straßennamen für das Baugebiet „Auf dem Kreuzacker/Am Stockacker“ im Ot. Londorf
BLOCK B:
6. Beratung und Beschlussfassung über die kommunalen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramm II
7. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Auf dem Brückenberg“ im Ot. Geilshausen
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Auf dem Kreuzacker/Am Stockacker II“
9. Beratung und Beschlussfassung über die Baulandumlegung für das Baugebiet „Auf dem Kreuzacker/Am Stockacker“
10. Anfragen, Verschiedenes
Top 1:
Eröffnung und Begrüßung
Zu Top 1:
Herr Gottfried Schneider, Vorsitzender der Gemeindevertretung, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anwesend:
23 Gemeindevertreter
25 Gemeindevertreter ab Top 2
26 Gemeindevertreter ab Top 6
05 Gemeindevertreter entschuldigt
Herr Jürgen Bender, CDU-Fraktion, stellt den Antrag den Top 3, Block A, in Block B zu nehmen. Dem Antrag wird entsprochen.
Der seitherige Top 3, Block A, wird neuer Top 5, Block B
„Beratung und Beschlussfassung über den Bedarf- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe“
Die Tagesordnungspunkte 4 und 5, Block A werden neue Tagesordnungspunkte 3 und 4, Block A.
Top 2:
Mitteilungen
Zu Top 2:
Bürgermeister Hillgärtner hat folgende Mitteilungen:
Der Landrat des Landkreises Gießen, Kommunal- und Finanzaufsicht, hat mit Schreiben vom 9.3.2009 die behördliche Genehmigung für die Haushaltssatzung 2009, mit einigen Auflagen erteilt.
In der Zeit von Montag, 23.3.2009 bis Montag, 6. April 2009, findet in der Gemeindeverwaltung Rabenau eine Wanderausstellung des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Thema „Thermische Solaranlagen – Wasser erwärmen mit der Sonne und Geothermische Anlagen – Heizen mit Erdwärme“ statt.
Die Bevölkerung hat die Möglichkeit sich während den üblichen Dienstzeiten über die Themen zu informieren.
Top 3, Block A (bisher 4)
Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe (Errichtung eines Mini- Fußballspielfeldes in Zusammenarbeit mit DFB)
Zu Top 3
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau stimmt der Errichtung eines Minispielfeldes auf dem Gelände des Gemeindezentrums Rabenau durch den DFB zu und beschließt die Bereitstellung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € im Teilergebnishaushalt unter der Kostenstelle 081001 „Sportförderung für Sportvereine und Jugendarbeit“, sowohl bei den Ausgaben unter dem Sachkonto 6061000 als auch bei den Einnahmen unter dem Sachkonto 541000, für die zu leistenden Arbeiten (Unterbau).
Beschluss: 25 Ja-Stimmen (einstimmig)
Top 4, Block A, (bisher 5)
Beschlussfassung über die Vergabe von Straßennamen für das Baugebiet „Auf dem Kreuzacker/Am Stockacker“ im Ot. Londorf
Zu Top 4:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau beschließt, für das Baugebiet „Auf dem Kreuzacker/Am Stockacker“ im Ot. Londorf die beiden Straßennamen „Am Kreuzacker“ und „Am Stockacker“ zu vergeben.
Beschluss: 25 Ja Stimmen (einstimmig)
Top 5, Block B (bisher Top 3, Block A)
„Beratung und Beschlussfassung über den Bedarf- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe“
Zu Top 5:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau beschließt den vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in der Gemeinde Rabenau.
Beschluss: 25 Ja-Stimmen (einstimmig)
Top 6:
Beratung und Beschlussfassung über die kommunalen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms II
Zu Top 6:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau erklärt die Absicht, die vom Land Hessen (und der Bundesrepublik Deutschland) in Aussicht gestellten Fördermittel des Investitionsprogramms in Anspruch zu nehmen.
Damit die Gemeinde möglichst ohne große zeitliche Verzögerungen handeln kann, wird, vorbehaltlich der Vorlage eines entsprechenden Bewilligungsbescheides oder einer verbindlichen Rechtsnorm des Landes Hessen,
a) der Haupt-, Finanz- und Satzungsausschuss ermächtigt, anstelle der Gemeindevertretung über eine Prioritätenliste zu entscheiden, die im Entwurf vom Gemeindevorstand bereits vorgelegt wurde
b) der Gemeindevorstand beauftragt, zur gegebenen Zeit, wenn erforderlich, einen Nachtragshaushalt 2009 vorzulegen und ermächtigt, in der Zwischenzeit im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde und im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2009 mit über- bzw. außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben die in Aussicht gestellten Landes- und Bundesmittel in Anspruch zu nehmen
c) der Gemeindevorstand aufgefordert, dem Haupt-, Finanz- und Satzungs-ausschuss regelmäßig über den Baufortschritt und die Verwendung der in Anspruch genommenen Mittel zu berichten.
Beschluss: 26 Ja-Stimmen (einstimmig)
Top 7:
Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Auf dem Brückenberg“ im Ot. Geilshausen
Zu Top 7:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau fasst folgenden Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB:
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Brückenberg“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.
(2) Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung sowie der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Gemarkung Geilshausen:
Flur 13: Flurstücke 28/1tlw., 28/2, 29/2 tlw., 36 tlw.
Flur 15: Flurstück 51/43 tlw.
(3) Über die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO am nordöstlichen Ortsrand von Geilshausen soll die – im planungsrechtlich bisher als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilendem Plangebiet – vorhandene gewerbliche Nutzung gesichert und hierfür Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
(4) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zumachen.
(5) Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
(6) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Gemeindeverwaltung Rabenau oder durch eine Bürgerversammlung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt.
(7) Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2007 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.
Beschluss: 26 Ja-Stimmen (einstimmig)
Top 8:
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Auf dem Kreuzacker/Am Stockacker II“
Zu Top 8;
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau fasst gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgenden Entwurfs- und Offenlagebeschluss:
(1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Rabenau beschlossen.
(2) Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung werden in der gem. (1) geänderten Fassung gebilligt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Kreuzacker/ Am Stockacker II“ das eingeschränkte Gewerbegebiet, welches im eigenständigen Verfahren fortgeführt wird.
(3) Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Beschluss: 26 Ja Stimmen (einstimmig)
Top 9:
Beratung und Beschlussfassung über die Baulandumlegung für das Baugebiet „Auf dem Kreuzacker/Am Stockacker“
Zu Top 9:
Herr Ottmar Lich verlässt als Betroffener gemäß § 25 HGO den Sitzungssaal.
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) – in der derzeit gültigen Fassung – die Anordnung der Baulandumlegung für das
Gebiet: „Auf dem Kreuzacker“, Gemarkung Londorf
zwecks Erschließung von neuem Bauland.
Begrenzt wird das Umlegungsgebiet
im Norden von Teilen der Grundstücke Flur 7, Nr. 258/1, 259/1, 260/1 und 261/1 und Teilen des Grundstückes Flur 7, Nr. 252,
im Osten von der westlichen Grenze der Grundstücke „Fröbelstraße 16, 18, 20, 22“,
im Südosten von der nordwestlichen Grenze der Grundstücke „Sälzerstraße 10, 12, 14“
im Süden von der nördlichen Grenze der Grundstücke „Hofwiesenstraße 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 27“
und im Westen von dem Weg Flur 7, Nr. 265/4.
Der Baulandumlegung ist gemäß § 45 Abs.1 BauGB der rechtskräftige
Bebauungsplan „Auf dem Kreuzacker / Am Stockacker“ zu Grunde zu legen.
Als Umlegungsstelle wird der Gemeindevorstand eingesetzt.
Er wird hiermit ermächtigt, einen zweckmäßigen Verteilungsmaßstab zu wählen. Geht die Umlegungsstelle bei der Verteilung von dem Verhältnis der Flächen gemäß § 58 BauGB aus, so ist ein Flächenbeitrag zu erheben. Sollte der Umlegungsvorteil den Flächenbeitrag übersteigen, ist neben dem Flächenbeitrag auch ein Geldausgleich festzulegen. Die Höhe des Flächenbeitrages und der Wert für den Geldausgleich bei Mehr- oder Minderzuteilungen ist von der Umlegungsstelle festzulegen.
Beschluss: 25 Ja-Stimmen (einstimmig)
Top 10:
Anfragen, Verschiedenes
Zu Top 10:
Kein Beschluss
Ende der Sitzung: 20.30 Uhr
Gottfried Schneider
Vors. d. Gemeindevertretung
Andrea Zinnkann
Schriftführerin